Vererben & Stiften 2019

Mit dem Erbe Gutes tun

Viele wollen mit ihrem Nachlass Hilfsorganisationen unterstützen. Welche passen? Wo gibt es juristische Hürden?

Von Eugénie Zobel-Kowalski

Anderen zu helfen – sei es durch Spenden oder persönlichen Einsatz – ist für viele eine Herzensangelegenheit. Manche Menschen möchten das auch über ihren Tod hinaus tun und Vermögen an eine gemeinnützige Organisation, einen Verein oder eine Stiftung vererben. Diese Möglichkeit ist nicht nur für Alleinstehende und Kinderlose interessant. Auch Menschen, die sowohl Angehörige bedenken als auch Bedürftige unterstützen wollen, können, ihr Testament entsprechend gestalten.

Möglichkeiten zu helfen gibt es viele. Kinderhilfswerke, Umweltschutzorganisationen, Einrichtungen der Entwicklungshilfe und Denkmalpflege sind dankbar für Zuwendungen per Testament. Eine mittlerweile 22 Organisationen umfassende Initiative, die das gemeinnützige Vererben fördern möchte und Interessierten Beratung und Unterstützung bietet, ist „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, das seinen Sitz in Berlin hat. Dahinter stecken unter anderem Amnesty International, die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und der Naturschutzbund Deutschland (NABU).

Bei der Wahl einer Organisation sollten Herz und Verstand gleichermaßen berücksichtigt werden. Um sicher zu sein, dass das Geld in die richtigen Hände gerät, sollte der Testierende sich sorgfältig informieren. Idealerweise ist die ausgewählte Organisation als gemeinnützig anerkannt. Dies geschieht allerdings nur anhand formaler Kriterien. Es sagt nichts über die Qualität einer Spendenorganisation aus. Gut ist, wenn eine Organisation ihre Projekte transparent darstellt. Dazu gehört, dass sie in einem zeitnah veröffentlichten Jahresbericht über Einnahmen und Ausgaben für die Projekte informiert und Werbe- und Verwaltungskosten getrennt ausgewiesen sind. Die Verwaltungs- und Werbekostenquote sollte auf keinen Fall mehr als 30 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Je niedriger die Quote, desto mehr Geld fließt in den eigentlichen Zweck.

Außerdem können sich künftige Erblasser auch an die Spenderberatung der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wenden. Das DZI prüft unter anderem, wie gemeinnützige Organisationen ihre Spendengelder verwenden. Das Spendensiegel des DZI ist besonders aussagekräftig. Alle zwei Jahre prüfen Mitarbeiter des DZI, ob Spenden zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden.
Im Unterschied zum DZI-Spendensiegel verpflichten Mitgliedschaften bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ), beim Deutschen Spendenrat und beim Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (Venro) lediglich zur Veröffentlichung wichtiger Informationen über Projekte und Finanzen. Da bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft keine Kosten anfallen, könnte hier eigentlich jede Spendenorganisation mitmachen. Auch wenn der erste Eindruck überzeugt, sollten Interessierte unbedingt das persönliche Gespräch suchen. Viele Organisationen haben mittlerweile Ansprechpartner zum Thema gemeinnütziges Vererben.

Um Streit über den Nachlass zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon früh zu überlegen, wer nach dem eigenen Tod was und wie viel erhalten soll. Kommt neben der Familie eine gemeinnützige Organisation zum Zug, sind offene Gespräche wichtig, die Vorbehalte und Bedenken ausräumen. Wer einem guten Zwecke Vermögen zukommen lassen will, sollte Einzelheiten unbedingt in einem Testament regeln. Soll eine Organisation den ganzen Nachlass erhalten, muss der Testierende sie als Alleinerbin einsetzen.

Damit sind alle gegebenenfalls vorhandene gesetzlich erbberechtigte Angehörige enterbt. Sie haben in der Regel aber Anspruch auf einen Pflichtteil (siehe Artikel zum Pflichtteil). Erhält eine Organisation den gesamten Nachlass, liegt die Erfüllung des letzten Willens in ihrer Hand. Auf Wunsch des Erblassers kümmert sie sich auch um Wohnungsauflösung, Bestattung und Grabpflege.

Soll die gemeinnützige Organisation nur einen Teil des Vermögens erhalten, ist ein Vermächtnis oft die bessere Wahl. Dabei fließt, ganz nach Wunsch des Testierenden, nur ein Geldbetrag, eine Immobilie oder ein bestimmter Gegenstand der guten Sache zu. Sonstige Pflichten, wie sie etwa einen Erben treffen, sind mit einem Vermächtnis nicht verbunden. Der Erblasser muss dafür im Testament klar zwischen Vererben und Vermachen unterscheiden und den konkreten Betrag oder Gegenstand, der der Organisation zufallen soll, benennen. Diese erwirbt mit dem Erbfall einen Anspruch auf den Gegenstand des Vermächtnisses. Den muss sie vom Erben oder den Erben verlangen.

Eine Organisation kann auch Miterbin in einer Erbengemeinschaft sein. In diesem Fall ist es ratsam, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der das Erbe nach dem Willen des Erblassers verteilt.

— Die Autorin ist Juristin und Redakteurin bei „Finanztest“.
            

Links & Tipps

Wer mit seinem Geld Gutes tun will, findet Rat und Hilfe beim Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Diese Stiftung vergibt seit 25 Jahren ein Spenden-Siegel an gemeinnützige Organisationen (www.dzi.de). Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ berät ebenfalls zu diesem Thema (www.mein-erbe-tut-gutes.de). Auch das gemeinnützige Beratungsunternehmen Phineo hat ein Gütesiegel für Projekte mit besonderem „Wirkungspotential“ aufgelegt (www.phineo.org). 
                   

Es kann geholfen werden

Tagesspiegel ist wieder mit Spendenaktion dabei

Sie ist eine Institution, die Spendenaktion des Tagesspiegels. In diesem Winter sammelt der Spendenverein dieser Zeitung bereits im 27. Jahr Geld für mildtätige und gemeinnützige Ehrenamtsinitiativen und Vereine, Selbsthilfeorganisationen und Wohlfahrtsverbände, Projekte und soziale Gesellschaften, die sich vor allem für benachteiligte Menschen in Berlin und Brandenburg engagieren. Mehr als acht Millionen Euro konnten wir in diesem guten Vierteljahrhundert dank des Engagements und der Großzügigkeit unser Leserinnen und Leser schon für den guten Zweck weitergeben. Und der Tagesspiegel bekommt Anfragen, ob man unserem Spendenverein auch Geld vermachen könne. Das können Sie gern, und wir fühlen uns geehrt.

Längst haben Leser Dauerauftrage eingerichtet, bitten Berliner statt um Geschenke zum Geburtstag um Spenden für „Menschen helfen!“. Viele Leser und Internet- User schätzen es, dass der Spendenverein des Tagesspiegels nach Naturkatastrophen mit der Deutschen Welthungerhilfe Menschen in Notlagen hilft.

Auch die Vielfältigkeit der Hilfe ist einzigartig, die Vereine und Projekte müssen sich bei unserer Spendenjury bewerben. Langjährige Expertinnen und Experten sozialer Themen des Tagesspiegels suchen knapp 60 Träger heraus, unter denen die Spendensumme nach Bedarf verteilt wird. Dabei geht das Geld eins zu eins in die Projekte. Nur ein geringer Betrag fließt in organisatorische Kosten.

Sollten Sie sich vorstellen können, unserem Spendenverein Geld zu vermachen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die Verlagskollegin Stefanie Dujardin-Sommer mit der Rufnummer 030 290 21 16701. Oder senden Sie bitte eine Email an Stefanie.Dujardin-Sommer@tagesspiegel. de. Die für Spendenaktion „Menschen helfen!“ zuständige Redakteurin Annette Kögel hat die Rufnummer 030 29021 14720, das Sekretariat der Berlin-Redaktion die -14705, dort können sie eine Nachricht hinterlassen. Tsp

— Informationen im Internet unter www.tagesspiegel.de/spendenaktion
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Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2019