Wie viel steht dem Staat beim Übertragen von Vermögen zu?
Von Sofie Czilwik
Der Volksmund sagt: Mit warmer Hand schenken ist besser als mit kalter. Denn nur wer lebt, erhält Dank und kann sich mit dem Beschenkten freuen. Dem Fiskus hingegen ist es egal, ob ein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach dem Tode vererbt wird. Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz heißt deshalb auch die Regelung, die festlegt, wie viel dem Staat beim Übertragen von Vermögen zusteht.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass in Deutschland jedes Jahr 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Genauere Zahlen gibt es nicht. Denn die Statistiken erfassen nur Vermögen, bei deren Übertragung Steuern anfallen. Je nachdem, wie der Erblasser seinen Nachlass verwaltet, muss er sehr wenige bis gar keine Steuern an das Finanzamt abführen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass in Deutschland jedes Jahr 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Genauere Zahlen gibt es nicht. Denn die Statistiken erfassen nur Vermögen, bei deren Übertragung Steuern anfallen. Je nachdem, wie der Erblasser seinen Nachlass verwaltet, muss er sehr wenige bis gar keine Steuern an das Finanzamt abführen.
Grundsätzlich gilt: Je näher der Verwandte dem Erblasser steht desto mehr darf er erben, ohne Steuern zu zahlen. In den vergangenen Jahren wurden diese Freibeträge immer weiter hochgesetzt. Der Ehemann oder die eingetragene Lebenspartnerin etwa dürfen Geld oder Gegenstände im Wert von bis zu einer halben Million Euro erben. Kinder oder Stiefkinder stehen Vermögen von bis zu 400 000 Euro steuerfrei zu. Der Nachbar oder eine Freundin hingegen müssen bereits bei Beträgen ab 20 000 Euro versteuern. Wie hoch die Steuersätze ausfallen, hängt ebenfalls vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad ab. Auch hier gilt: Je näher der oder die Begünstigte dem Erblasser steht desto weniger Abgaben fallen an – je entfernter desto mehr.
„Ich rate in jedem Fall dazu, sich frühzeitig über die Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge zu informieren,“ sagt Anwältin Christina Unterberger, die auf Erbrecht spezialisiert ist. Die Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet, wer sein Vermögen noch zu Lebzeiten weitergibt, kann dies bis zu einem bestimmten Betrag alle zehn Jahre steuerfrei tun. Wer aber sein Vermögen erst nach dem Tod weitergeben möchte, sollte seinen Willen in jedem Fall in einem Testament festhalten und sich von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten lassen. Denn meist kommt es bereits auf die Formulierung an: Vermachen und Vererben bedeuten umgangssprachlich das Gleiche, juristisch allerdings nicht.
„Dem Erben oder der Erbengemeinschaft werden nicht nur Rechte sondern auch die Pflichten des Verstorbenen übertragen,“ sagt Anwältin Unterberger. Das heißt, unter Umständen auch Schulden. Möchte ein Erblasser sichergehen, dass eine Person nur Vorteile von seiner Gabe hat, sollte er das Vermögen vermachen. Der Erbe muss dem Vermächtnisnehmer diese Zuwendung übergeben.
„Ich rate in jedem Fall dazu, sich frühzeitig über die Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge zu informieren,“ sagt Anwältin Christina Unterberger, die auf Erbrecht spezialisiert ist. Die Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet, wer sein Vermögen noch zu Lebzeiten weitergibt, kann dies bis zu einem bestimmten Betrag alle zehn Jahre steuerfrei tun. Wer aber sein Vermögen erst nach dem Tod weitergeben möchte, sollte seinen Willen in jedem Fall in einem Testament festhalten und sich von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten lassen. Denn meist kommt es bereits auf die Formulierung an: Vermachen und Vererben bedeuten umgangssprachlich das Gleiche, juristisch allerdings nicht.
„Dem Erben oder der Erbengemeinschaft werden nicht nur Rechte sondern auch die Pflichten des Verstorbenen übertragen,“ sagt Anwältin Unterberger. Das heißt, unter Umständen auch Schulden. Möchte ein Erblasser sichergehen, dass eine Person nur Vorteile von seiner Gabe hat, sollte er das Vermögen vermachen. Der Erbe muss dem Vermächtnisnehmer diese Zuwendung übergeben.
Je nachdem, wie der Nachlass verwaltet wird, fallen wenige oder gar keine Steuern an
Eine Besonderheit des Erbrechts ist das Vererben oder Verschenken von Immobilien. Zieht der Witwer in das Eigenheim seiner Frau und bleibt dort zehn Jahre wohnen, zahlt er keine Steuern. Ziehen die Kinder für zehn Jahre in das Haus oder die Wohnung, müssen sie keine Abgaben zahlen, solange die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.
Wenn der Erblasser vor seinem Tod kein Testament verfasst hat, steht in der Regel laut Gesetz mehrere Personen den Nachlass zu. Die so genannten Erbengemeinschaften sind allerdings rechtlich komplizierte Konstrukte, unter denen es häufig Streit gibt. Sie sollten möglichst vermieden werden, sagt Christina Unterberger. Wenn sie einmal bestehen, rät die Anwältin dazu, einen Testamentsvollstrecker zu engagieren, der den Nachlass abwickelt.
Wer keine direkten Nachkommen hat oder glaubt, sie seien für die Zukunft ausreichend versorgt, kann sein Vermögen an Organisationen weitergeben. Erfüllt die begünstigte Organisation einen gemeinnützigen Zweck, wie etwa ein Naturschutzverein, kommt ihr das Vermögen ungeschmälert zu. „Die Erblasser orientieren sich in der Regel daran, wofür sich die Organisation einsetzt,“ sagt Christina Unterberger.
Die meisten größeren gemeinnützigen Organisationen informieren auf ihren Internetseiten darüber, in welcher Form sie Spenden annehmen, wie viel davon für die Verwaltung aufgewendet wird und wie viel dem eigentlichen Zweck zu Gute kommt.
Wer keine direkten Nachkommen hat oder glaubt, sie seien für die Zukunft ausreichend versorgt, kann sein Vermögen an Organisationen weitergeben. Erfüllt die begünstigte Organisation einen gemeinnützigen Zweck, wie etwa ein Naturschutzverein, kommt ihr das Vermögen ungeschmälert zu. „Die Erblasser orientieren sich in der Regel daran, wofür sich die Organisation einsetzt,“ sagt Christina Unterberger.
Die meisten größeren gemeinnützigen Organisationen informieren auf ihren Internetseiten darüber, in welcher Form sie Spenden annehmen, wie viel davon für die Verwaltung aufgewendet wird und wie viel dem eigentlichen Zweck zu Gute kommt.
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Eine Sonderveröffentlichung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Ehrfurcht vor dem Leben
Mit der Albert Schweitzer Stiftung gegen die Massentierhaltung
Kein Tier verdient ein Leben in Massentierhaltung.
Albert Schweitzer lehrte die »Ehrfurcht vor dem Leben«: Er war der Ansicht, dass jedes Lebewesen per se einen eigenständigen Wert hat. Die Massentierhaltung stellt das genaue Gegenteil dieser Ethik dar, denn das Wohlergehen der Tiere wird dabei knallharten wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Ihr kurzes Dasein ist geprägt von Stress und Leid.
Immer mehr Menschen wollen sich effektiv gegen diese Missstände einsetzen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist dafür die richtige Partnerin. Sie fühlt sich Schweitzers Gedanken verpflichtet und wendet sie auf die Massentierhaltung an. »Diese Art, mit Tieren umzugehen, ist unserer Gesellschaft nicht würdig«, sagt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Stiftung. »Deshalb setzen wir uns als Anwälte der Tiere dafür ein, die schrecklichen Zustände in den Ställen zu verbessern und die Massentierhaltung zu beenden.«
Immer mehr Menschen wollen sich effektiv gegen diese Missstände einsetzen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist dafür die richtige Partnerin. Sie fühlt sich Schweitzers Gedanken verpflichtet und wendet sie auf die Massentierhaltung an. »Diese Art, mit Tieren umzugehen, ist unserer Gesellschaft nicht würdig«, sagt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Stiftung. »Deshalb setzen wir uns als Anwälte der Tiere dafür ein, die schrecklichen Zustände in den Ställen zu verbessern und die Massentierhaltung zu beenden.«
»Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.«
Albert Schweitzer
Das Team der Albert Schweitzer Stiftung verhandelt mit der Lebensmittelwirtschaft – wenn nötig mit zusätzlichem Druck durch die Öffentlichkeit. Mit diesem Ansatz hat die Stiftung bereits zahlreiche Unternehmen dazu bewegt, Tierprodukte aus weniger qualvoller Haltung zu beziehen. Das kommt mittlerweile schon Millionen von Tieren zugute. Dass inzwischen kein deutscher Supermarkt mehr Eier aus Käfighaltung anbietet und diese Haltungsform in Deutschland ab 2025 verboten ist, geht ebenfalls maßgeblich auf die Arbeit von Klosterhalfen und seinem Team zurück. Derzeit arbeitet die Albert Schweitzer Stiftung unter anderem am Ausstieg aus der Anbindehaltung von Milchkühen und an verbesserten Tierschutzstandards für Masthühner.
Mahi Klosterhalfen, Präsident und Geschäftsführer der Stiftung
Die Stiftung finanziert sich allein aus Spenden. Ihre Erfolge kann sie daher nur dank zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer erreichen. Irmgard L. hat ihren Nachlass zugunsten der Stiftung geregelt. »Albert Schweitzer ist mit seiner Ethik ein großes Vorbild für mich. Die Albert Schweitzer Stiftung führt sein Lebenswerk fort. Es ist mir eine große Freude, diese wertvolle Arbeit unterstützen zu dürfen« begründet sie ihre Entscheidung. Bei anspruchsvollen Nachlassregelungen wie bei Frau L. bietet die Stiftung Interessierten umfassende juristische Beratung an.
Lob für die Arbeit der Albert Schweitzer Stiftung gibt es auch von unabhängiger Seite. Die Stiftung erhielt für ihr hohes Maß an Transparenz den Titel »Social Reporting Champ«. Zudem hat die amerikanische Organisation ACE, die ein Spendensiegel im Bereich Tierschutz vergibt, sie zur empfehlenswertesten Organisation für Spenderinnen und Spender in Europa ernannt.
KONTAKT
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Bettina Freyland & Andrea Broszio
Tel.: 030 - 400 54 68 19
testament@albert-schweitzer-stiftung.de
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Foto: Getty Images
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2019
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2019