Vererben & Stiften 2019

Eine Herzens­ange­legen­heit

Spenden oder stiften? Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile – es gibt auch einen Mittelweg

Von Erik Wenk

Stiften? Spenden? Oder etwas ganz Anderes? So mancher, der Vermögen besitzt, möchte der Gemeinschaft etwas davon zurückgeben, und zwar noch zu Lebzeiten, ohne den Weg der Erbschaft zu beschreiten. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Eine Stiftung gründen, einer bestehenden Stiftung zu stiften, spenden oder eine zeitlich begrenzte Verbrauchsstiftung ins Leben rufen.

Dabei ist kein Modell besser oder schlechter als das andere, jedes hat seine Vor- und Nachteile. Wichtigstes Entscheidungskriterium ist – neben dem vorhandenen Kapital – die eigene Motivation: Möchte man lieber schnelle Hilfe für ein konkretes Projekt leisten oder lieber langfristige Ziele fördern und gemeinnützige Strukturen erhalten? „Man muss sich fragen: Wie stark identifiziere ich mich mit einer Organisation oder deren Zweck? Wie lange möchte ich mich dafür einsetzen?“, sagt Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen in Berlin.

Die meisten Stiftungen fördern Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Sport oder Umwelt. Wer sich für eine gemeinnützige entscheidet, kann entweder selbst eine Stiftung privaten Rechts gründen oder eine Treuhandstiftung, bei der die Verwaltung zum Beispiel einer Bank anvertraut wird. Stiftungen sind eine sehr stabile Angelegenheit, benötigen allerdings ein erhebliches Grundvermögen, um in Zeiten niedriger Zinsen wirksam zu sein: Mindestens 50 000 bis 100000 Euro sollte der Grundstockeiner Stiftung betragen, besser aber mehr. „Mit 100000 Euro kann man bei den aktuellen Zinsen kaum etwas anfangen“, sagt Wilke. Denn das Vermögen darf niemals angegriffen werden, Stiftungen finanzieren ihre Aktivitäten ausschließlich über Zinserträge und Renditen. „Selbst mit ein bis fünf Millionen Euro bekommt man derzeit nur sehr begrenzte Erträge“, sagt Wilke.
So stiftete man im 16. Jahrhundert. Die Fuggerei in Augsburg, von Jakob Fugger 1521 ins Leben gerufen, ist die älteste Sozialsiedlung der Welt. 
So stiftete man im 16. Jahrhundert. Die Fuggerei in Augsburg, von Jakob Fugger 1521 ins Leben gerufen, ist die älteste Sozialsiedlung der Welt. 
Eine Entspannung der Lage ist derzeit nicht in Sicht. Sind Stiftungen dann überhaupt noch attraktiv? „Vor allem kleinere Stiftungen sind in einer schwierigen Situation“, sagt Oliver Rohn, Justiziar beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. „Doch Stiftungen verlieren nicht unbedingt an Popularität, denn sie sind sehr nachhaltig, unabhängig und bestehen potentiell ewig. Stiftungen haben einen Horizont von Jahrzehnten und Jahrhunderten, da spielen aktuelle Zinsentwicklungen nicht die wichtigste Rolle.“ Tatsächlich gab es trotz Niedrigzinsen immerhin 554 Neugründungen im Jahr 2018.

Zudem gibt es für Stiftungen verschiedene Möglichkeiten, sich weiteres Kapital zu verschaffen, etwa durch Aktien, Stiftungsfonds, Spendenwerbung oder Fundraising. Eine andere Möglichkeit ist das Mission Investing, also das Anlegen des Stiftungsvermögens in Immobilien. „Der Großteil der Stiftungen handelt aber eher konservativ, denn Geldanlage ist natürlich riskant und mit Arbeit verbunden“, sagt Wilke.

Wer nicht das nötige Kapital hat und lieber konkrete Projekte mit seinem Geld fördern möchte, sollte über eine Spende nachdenken: „Auch hier sollte man vorher über seine Motive nachdenken und für etwas spenden, das Herz und Verstand gleichermaßen anspricht“, empfiehlt Wilke. „Und man sollte sich vorher gut über die jeweilige Organisation informieren. Ein Positiv-Test ist zum Beispiel, wenn es Selbstverpflichtungen gibt und man Jahresberichte einsehen kann.“

Ein Vorteil von Spenden ist, dass man an praktisch jeden spenden kann: Privatpersonen, Vereine, Firmen, Parteien, und so weiter. Steuerlich absetzbar sind allerdings nur diejenigen an gemeinnützige Organisationen, dies gilt für maximal 20 Prozent des Gesamtbetrages der eigenen Einkünfte. Und Spenden sind flexibler: Wer eine Stiftung gründet, muss einen langfristigen Plan für das eigene Engagement haben, Spenden hingegen können schnell und kurzfristig eingesetzt werden, ohne sich auf ewig an eine Organisation zu binden. Wobei auch das geht: Mit einem (immer kündbaren) Spenden-Dauerauftrag können Vereine und Organisationen oft besser planen und größere Projekte umsetzen als mit der einmaligen Großspende zu Weihnachten.

Bis zu einer Million können jährlich steuerlich geltend gemacht werden

Es gibt auch Zwischenformen: Wer keine eigene Stiftung gründen, sondern eine bereits bestehende unterstützen will, kann deren Vermögen durch eine Zustiftung vergrößern. Dafür gelten die gleichen Steuervorteile wie für Stiftungsgründungen: Bis zu einer Million Euro jährlich können – für maximal zehn Jahre – steuerlich geltend gemacht werden.
Eine andere Möglichkeit ist die Verbrauchsstiftung: Diese hat den Vorteil, dass ihr Grundvermögen nicht nur angegriffen werden kann, es kann sogar – wie der Name sagt – komplett aufgebraucht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat die Errichtung von Verbrauchsstiftungen seit 2013 geregelt: Mindestens zehn Jahre müssen sie bestehen bleiben, innerhalb dieser Zeit kann das Stiftungsvermögen jährlich gestaffelt oder zeitlich unregelmäßig nach einem Zahlungsplan ausgegeben werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. „Dies eignet sich vor allem dann, wenn man sein Geld für einen ganz konkreten Zweck verwenden will, das Kapital aber nicht groß genug ist für Zinserträge“, sagt Wilke. „Eine Verbrauchsstiftung bietet sich auch für Menschen an, die sagen: Ich muss mich nicht verewigen wie mit einer normalen Stiftung“, sagt Oliver Rohn. Der Nachteil einer Verbrauchstiftung ist natürlich, dass sie nicht so stabil ist wie eine klassische Stiftung. Außerdem wird sie steuerlich anders behandelt: „Bei Verbrauchsstiftungen gibt es den Sonderspendenabzug von bis zu einer Million Euro pro Jahr nicht“, sagt Rohn. Ihre Flexibilität macht sie aber immer populärer:

Aber auch klassische Stiftungen könnten bald wieder attraktiver werden: „Alle warten auf die lang angekündigte Stiftungsrechtsreform“, sagt Rohn. Unter anderem soll das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Stiftungsrecht vereinheitlicht werden, Haftungsfragen vereinfacht und die Zusammenlegung von Stiftungen erleichtert werden. Dieses Vorhaben steht im Koalitionsvertrag von CDU und SPD. „Die Reform ist seit langem überfällig“, sagt Rohn.            
Fotos: Mauritius Images
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2019