Was ist ein Stiftungsfonds? Warum wird er immer beliebter? Das Modell „Gutes in meinem Namen“
Von Sofie Czilwik
Mehr als 22000 Stiftungen gibt es in Deutschland und jedes Jahr kommen mehr als 500 dazu. Ob zur Förderung von Studierenden, für die Erhaltung eines Naturschutzgebietes oder um Hospizarbeit zu ermöglichen – gemeinnützige Stiftungen sind in Deutschland eine beliebte Art, sich mit seinem Vermögen direkt für einen guten Zweck einzusetzen.
Doch eine eigene Stiftung einzurichten, dauert und ist organisatorisch aufwendig. Eine Satzung muss formuliert, ein Vorstand aufgestellt und die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bestätigt werden. Und: Für eine Stiftung braucht es ein größeres Vermögen. Unter einer halben Million Euro lohnt sich eine Neugründung in der Regel nicht. Wer mit geringeren Beträgen langfristig einen guten Zweck verfolgen möchte, hat die Möglichkeit eine „kleine Stiftung“ unter dem Dach einer großen Organisation zu gründen, einen so genannten Stiftungsfonds. Die Rechtsanwältin Melanie Jakobs ist auf Stiftungsrecht spezialisiert und berät Organisationen und Privatpersonen. „Stiftungsfonds sind immer noch weitestgehend unbekannt,“ sagt sie. „Da der Begriff nicht geschützt ist, denken viele bei ‚Stiftungsfonds' an eine Vermögensanlage.“ Doch Stiftungsfonds können eben auch ein gemeinnütziges Ziel verfolgen, als eine Art Konto innerhalb einer bereits bestehenden Stiftung. Viele ihrer Klienten seien überrascht, sagt Jakobs, wie unkompliziert die Gründung eines Stiftungsfonds sei und vor allem, dass dabei kaum Bürokratie anfalle.
Viele größere Stiftungen, kirchliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände oder Kinderhilfswerke, bieten Stiftungsfonds innerhalb ihrer Verwaltung an. Teilweise schon ab Beträgen von 1000 Euro, in der Regel ab 5000 Euro. Die Organisationen finanzieren dadurch ihre Projekte, die Stifter haben so die Möglichkeit diese Projekte mitzugestalten. Denn entscheiden sich die Stifter für eine bestimmte Organisation, können sie darauf Einfluss nehmen, für wen oder was ihr Vermögen eingesetzt werden soll. Das kann die Förderung eines Bildungsprogramms für Mädchen in Äthiopien sein oder medizinische Leistungen für Menschen ohne Krankenversicherung in ihrer Stadt.
Es gibt auch Organisationen, deren Gemeinnützigkeit sich nicht auf ein bestimmtes Thema ausrichtet. Wie etwa die Bürgerstiftungen, die sich für Städte oder Gemeinden engagieren. Stifter können im Rahmen der Bürgerstiftungen beispielsweise bestimmte Stadtteilprojekte fördern oder einzelne Gruppen und Einrichtungen begünstigen, die ihnen wichtig sind. Das Besondere bei den Stiftungsfonds ist, dass die Stifter nicht nur den Zweck bestimmen, sondern ihm einen eigenen Namen verleihen. Dieser kann auf den Stiftungszweck hindeuten, trägt in der Regel aber die Namen der Wohltäter. So bleibt der Fonds mit einer bestimmten Person oder auch mehreren verbunden und setzt ihnen ein kleines Denkmal.
Doch eine eigene Stiftung einzurichten, dauert und ist organisatorisch aufwendig. Eine Satzung muss formuliert, ein Vorstand aufgestellt und die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bestätigt werden. Und: Für eine Stiftung braucht es ein größeres Vermögen. Unter einer halben Million Euro lohnt sich eine Neugründung in der Regel nicht. Wer mit geringeren Beträgen langfristig einen guten Zweck verfolgen möchte, hat die Möglichkeit eine „kleine Stiftung“ unter dem Dach einer großen Organisation zu gründen, einen so genannten Stiftungsfonds. Die Rechtsanwältin Melanie Jakobs ist auf Stiftungsrecht spezialisiert und berät Organisationen und Privatpersonen. „Stiftungsfonds sind immer noch weitestgehend unbekannt,“ sagt sie. „Da der Begriff nicht geschützt ist, denken viele bei ‚Stiftungsfonds' an eine Vermögensanlage.“ Doch Stiftungsfonds können eben auch ein gemeinnütziges Ziel verfolgen, als eine Art Konto innerhalb einer bereits bestehenden Stiftung. Viele ihrer Klienten seien überrascht, sagt Jakobs, wie unkompliziert die Gründung eines Stiftungsfonds sei und vor allem, dass dabei kaum Bürokratie anfalle.
Viele größere Stiftungen, kirchliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände oder Kinderhilfswerke, bieten Stiftungsfonds innerhalb ihrer Verwaltung an. Teilweise schon ab Beträgen von 1000 Euro, in der Regel ab 5000 Euro. Die Organisationen finanzieren dadurch ihre Projekte, die Stifter haben so die Möglichkeit diese Projekte mitzugestalten. Denn entscheiden sich die Stifter für eine bestimmte Organisation, können sie darauf Einfluss nehmen, für wen oder was ihr Vermögen eingesetzt werden soll. Das kann die Förderung eines Bildungsprogramms für Mädchen in Äthiopien sein oder medizinische Leistungen für Menschen ohne Krankenversicherung in ihrer Stadt.
Es gibt auch Organisationen, deren Gemeinnützigkeit sich nicht auf ein bestimmtes Thema ausrichtet. Wie etwa die Bürgerstiftungen, die sich für Städte oder Gemeinden engagieren. Stifter können im Rahmen der Bürgerstiftungen beispielsweise bestimmte Stadtteilprojekte fördern oder einzelne Gruppen und Einrichtungen begünstigen, die ihnen wichtig sind. Das Besondere bei den Stiftungsfonds ist, dass die Stifter nicht nur den Zweck bestimmen, sondern ihm einen eigenen Namen verleihen. Dieser kann auf den Stiftungszweck hindeuten, trägt in der Regel aber die Namen der Wohltäter. So bleibt der Fonds mit einer bestimmten Person oder auch mehreren verbunden und setzt ihnen ein kleines Denkmal.
Wichtig ist vorab zu klären, ob die Gelder nach und nach verbraucht werden oder ob das Grundkapital bestehen bleiben und der Stiftungszweck nur über die Erträge des Fonds erfolgen soll. Angesichts der niedrigen Zinsen rät Anwältin Melanie Jakobs dazu, den Stiftungsfonds nach und nach auszuschöpfen. Nicht bei jeder Dachorganisation ist das möglich.
Wer sich mit seinem Vermögen mithilfe eines Stiftungsfonds für eine bestimmte Sache einsetzen möchte, sollte sich gut informieren und beraten lassen. Nur so findet man heraus, welche Organisation zu einem passt. Das gilt vor allem, wenn das Vermögen erst nach dem Tod gestiftet werden soll.
Die Organisationen informieren in der Regel umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten des Stiftens. So kann der Geber oder die Geberin sicher gehen, dass sein oder ihr Wille auch nach dem Tod berücksichtigt wird.
Wer sich mit seinem Vermögen mithilfe eines Stiftungsfonds für eine bestimmte Sache einsetzen möchte, sollte sich gut informieren und beraten lassen. Nur so findet man heraus, welche Organisation zu einem passt. Das gilt vor allem, wenn das Vermögen erst nach dem Tod gestiftet werden soll.
Die Organisationen informieren in der Regel umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten des Stiftens. So kann der Geber oder die Geberin sicher gehen, dass sein oder ihr Wille auch nach dem Tod berücksichtigt wird.
Foto: Getty Images
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2019
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2019