Wer Werke bedeutender Maler erbt, muss ihre Werte mit dem Staat teilen. Doch es gibt Ausnahmen
Von Veronika Czisi
Mehr als 1000 Gemälde, dazu Hunderte Zeichnungen und Gouachen hat ihm sein Vater, ein kürzlich verstorbener deutscher Maler, hinterlassen. Nun steht Peter M. (Name geändert) vor vielen ungelösten Fragen: Wo soll er das Erbe langfristig aufbewahren? Wieviel Erbschaftssteuer wird fällig werden? Muss er womöglich einzelne Bilder aus der Sammlung des Vaters verkaufen?
Was die Erben wichtiger Maler mit einer großen Sammlung trifft, verschont auch Erben einiger weniger Gemälde, Skulpturen oder anderer Kunstgegenstände nicht: Wer „von Todes wegen“ Werte erbt, muss sie zunächst grundsätzlich mit dem Staat teilen. Im Erbfall steht nicht mehr die Schönheit der Kunst im Mittelpunkt, sondern das Geld. Unter bestimmten Umständen ist das Erben von Kunst allerdings steuerfrei. Der Teufel steckt hier jedoch im Detail. „Es ist wirklich sehr wichtig, sich rechtzeitig und umfassend von einem Fachmann beraten zu lassen“, sagt Peter M. Denn jeder Fall liege anders.
Wer einen nahen Verwandten verliert und von ihm Kunst erbt, steht vor vielen Problemen: Die Kunstgegenstände müssen vollständig dem Finanzamt gemeldet werden und in ihrem Wert erfasst sein. Entscheidend ist hier der Verkehrswert, also der Preis, den ein Gemälde oder Kunstobjekt zum Todeszeitpunkt des Erblassers erzielt hätte. Gab es keine Ausstellungen oder Galerieverkäufe der Kunstwerke, etwa, weil es sich um Einzelstücke oder weniger renommierte Künstler handelt, muss der Erbe notfalls ein Gutachten erstellen lassen. Auktionshäuser oder auch darauf spezialisierte Unternehmen bieten diesen Service. Bei kleineren Nachlässen ist das Finanzamt bisweilen gnädig und akzeptiert eine Liste mit Wertschätzungen der Erben.
Was die Erben wichtiger Maler mit einer großen Sammlung trifft, verschont auch Erben einiger weniger Gemälde, Skulpturen oder anderer Kunstgegenstände nicht: Wer „von Todes wegen“ Werte erbt, muss sie zunächst grundsätzlich mit dem Staat teilen. Im Erbfall steht nicht mehr die Schönheit der Kunst im Mittelpunkt, sondern das Geld. Unter bestimmten Umständen ist das Erben von Kunst allerdings steuerfrei. Der Teufel steckt hier jedoch im Detail. „Es ist wirklich sehr wichtig, sich rechtzeitig und umfassend von einem Fachmann beraten zu lassen“, sagt Peter M. Denn jeder Fall liege anders.
Wer einen nahen Verwandten verliert und von ihm Kunst erbt, steht vor vielen Problemen: Die Kunstgegenstände müssen vollständig dem Finanzamt gemeldet werden und in ihrem Wert erfasst sein. Entscheidend ist hier der Verkehrswert, also der Preis, den ein Gemälde oder Kunstobjekt zum Todeszeitpunkt des Erblassers erzielt hätte. Gab es keine Ausstellungen oder Galerieverkäufe der Kunstwerke, etwa, weil es sich um Einzelstücke oder weniger renommierte Künstler handelt, muss der Erbe notfalls ein Gutachten erstellen lassen. Auktionshäuser oder auch darauf spezialisierte Unternehmen bieten diesen Service. Bei kleineren Nachlässen ist das Finanzamt bisweilen gnädig und akzeptiert eine Liste mit Wertschätzungen der Erben.
Teile des Nachlasses zu verschweigen, ist ein Risiko
Ein weiteres Problem: Für die sachgerechte Lagerung und Aufbewahrung fallen oft hohe Kosten an. Ein Ölgemälde etwa mag Licht, aber keine Sonne, eine konstante Temperatur von 20 bis 21 Grad und maximal 60 Prozent Luftfeuchtigkeit. Peter M. hat eine Lagerhalle mit Klimaregulierung gemietet, die jeden Monat einen vierstelligen Betrag verschlingt. Auch versichert sein will wertvolle Kunst, gegen Feuer, Einbruch, Beschädigung. Spezielle Kunstversicherungen leisten hier mehr als die Hausratversicherung, denn Kunst ist ja stets singulär und nicht ersetzbar. Kunstversicherungen finanzieren etwa Restaurierungen und ersetzen Wertminderungen von Sammlungen.
Nicht zuletzt fühlen sich viele Erben dem Nachlass emotional verbunden und möchten eine Sammlung eigentlich lieber als ganze behalten und nicht gezwungen sein, Teile zu verkaufen, um Kosten und Steuern begleichen zu können. Erbe Teile des Nachlasses zu verschweigen, ist ein Risiko Peter M. ist es wichtig, die Gemälde und Zeichnungen seines Vaters im Familienbesitz zu sichern, am liebsten natürlich ohne Abertausende Euro an die Staatskasse zu überweisen. In manchen Fällen ist dies auch möglich.
Wieviel der Fiskus beansprucht, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Gesamtwert des Nachlasses ab. Bei Kunst gelten hier die gleichen Regeln wie beim Erben insgesamt: Gerade für sehr enge Verwandte soll der Tod nicht zu einem finanziellen Desaster werden. Sie müssen jenseits ihrer Freibeträge also vergleichsweise geringe Teile des Erbes an das Finanzamt überweisen. Eheleute und eingetragene Lebenspartner verstorbener Kunstliebhaber können zunächst für das Gesamterbe einen Freibetrag von 500 000 Euro nutzen, bei Kindern sind es 400 000 Euro, bei Enkeln 200 000. Bei Geschwistern, entfernten Verwandten und nicht verwandten Erben sinkt der Freibetrag auf 20 000 Euro. Zusätzlich greifen Freibeträge für bewegliche Sachwerte von 12 000 Euro. Wer nur zwei Gemälde unbekannter Meister und drei unbedeutende Bronzefiguren erbt, kann sich also wahrscheinlich beruhigt zurücklehnen.
Zu unterscheiden ist auch zwischen Kunst und Kunsthandwerk, das in vielen Fällen eher als Hausrat einzuordnen sein wird – und hier greifen Freibeträge von weiteren 41 000 Euro für nahestehende Erben. Jenseits der Freibeträge wird es dann jedoch teurer für den oder die Erben, wobei die Steuerschuld umso größer wird, je lockerer der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist und je höher das vererbte Vermögen. Sieben Prozent etwa zahlt, wer als (Ehe-)Partner, Kind, Enkelkind oder Elternteil der engsten Familie angehört und die Freibeträge um bis zu 75 000 Euro überschreitet. Bei 600 000 Euro sind es bereits 15 Prozent. Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder oder geschiedene Partner zahlen je nach Summe zwischen 15 und 43 Prozent. Bei allen anderen Erben können bis zu 50 Prozent fällig werden.
Nicht zuletzt fühlen sich viele Erben dem Nachlass emotional verbunden und möchten eine Sammlung eigentlich lieber als ganze behalten und nicht gezwungen sein, Teile zu verkaufen, um Kosten und Steuern begleichen zu können. Erbe Teile des Nachlasses zu verschweigen, ist ein Risiko Peter M. ist es wichtig, die Gemälde und Zeichnungen seines Vaters im Familienbesitz zu sichern, am liebsten natürlich ohne Abertausende Euro an die Staatskasse zu überweisen. In manchen Fällen ist dies auch möglich.
Wieviel der Fiskus beansprucht, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Gesamtwert des Nachlasses ab. Bei Kunst gelten hier die gleichen Regeln wie beim Erben insgesamt: Gerade für sehr enge Verwandte soll der Tod nicht zu einem finanziellen Desaster werden. Sie müssen jenseits ihrer Freibeträge also vergleichsweise geringe Teile des Erbes an das Finanzamt überweisen. Eheleute und eingetragene Lebenspartner verstorbener Kunstliebhaber können zunächst für das Gesamterbe einen Freibetrag von 500 000 Euro nutzen, bei Kindern sind es 400 000 Euro, bei Enkeln 200 000. Bei Geschwistern, entfernten Verwandten und nicht verwandten Erben sinkt der Freibetrag auf 20 000 Euro. Zusätzlich greifen Freibeträge für bewegliche Sachwerte von 12 000 Euro. Wer nur zwei Gemälde unbekannter Meister und drei unbedeutende Bronzefiguren erbt, kann sich also wahrscheinlich beruhigt zurücklehnen.
Zu unterscheiden ist auch zwischen Kunst und Kunsthandwerk, das in vielen Fällen eher als Hausrat einzuordnen sein wird – und hier greifen Freibeträge von weiteren 41 000 Euro für nahestehende Erben. Jenseits der Freibeträge wird es dann jedoch teurer für den oder die Erben, wobei die Steuerschuld umso größer wird, je lockerer der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist und je höher das vererbte Vermögen. Sieben Prozent etwa zahlt, wer als (Ehe-)Partner, Kind, Enkelkind oder Elternteil der engsten Familie angehört und die Freibeträge um bis zu 75 000 Euro überschreitet. Bei 600 000 Euro sind es bereits 15 Prozent. Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder oder geschiedene Partner zahlen je nach Summe zwischen 15 und 43 Prozent. Bei allen anderen Erben können bis zu 50 Prozent fällig werden.
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Teile des Nachlasses zu verschweigen, ist nicht angeraten, warnt die Erbmanufaktur, die Ersteinschätzungen von Kunstnachlässen vornimmt und im Erbfall Fachleute vermittelt: „Wer meint, im Nachlass befindliche Kunstgegenstände in der Erbschaftssteuererklärung nicht angeben zu müssen, setzt sich unnötigen Risiken aus und begeht eine Steuerstraftat. Auch Kunstgegenstände sind Teil des Nachlasses und gehören in das Bestandsverzeichnis.“ Vielfach ist dies auch unnötig, denn unter bestimmten, klar gefassten Voraussetzungen können gerade Erben bedeutender Sammlungen sogar umsonst davonkommen.
Ins Spiel kommen hier die kleine und große „Kulturgutbefreiung“. Bei der kleinen Variante sind 60 Prozent des Erbes nicht zu versteuern, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erhaltung einer Kunstsammlung muss wegen ihrer Bedeutung für Kunstgeschichte, Geschichte und Wissenschaft in öffentlichem Interesse liegen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2016 (AZ II R 56/14) reicht es hier beispielsweise aus, wenn ein Museum das öffentliche Interesse bekundet, ein Gutachten ist nicht erforderlich. Zweitens müssen die jährlichen Kosten des Erbes die Einnahmen übersteigen. Auf Vererbung spezialisierte Juristen empfehlen deshalb, die Kosten für Lagerung, Versicherung oder manchmal auch Restaurierung mindestens zehn Jahre lang exakt zu dokumentieren, um deutlich zu machen, dass das Erbe dauerhaft unrentabel ist. Verkauft der Erbe ein Kunstwerk, dann fällt auch rückwirkend die Steuerfreiheit weg, allerdings nur die für dieses Stück. Drittens muss der Erbe die Kunstwerke der Forschung und der Volksbildung zugänglich machen, also Wissenschaftlern Zugang gestatten und beispielsweise Ausstellungen organisieren. Bei der großen Variante bleibt sogar das gesamte Erbe zu 100 Prozent steuerfrei. Über die drei Kriterien der kleinen Variante hinaus greifen hier zwei weitere Voraussetzungen: Der Erbe muss bereit sein, die Kunst den Bedingungen der Denkmalpflege zu unterstellen. Laut Bundesfinanzhof ist diesem Punkt genüge getan, wenn die Kunstwerke privat nach musealen Bedingungen gelagert, gesichert und bewahrt werden. Zudem müssen sie sich seit mindestens 20 Jahren in Familienbesitz befinden. Auch hier sind Ausnahmen möglich.
Nicht alle Erben sind daran interessiert, das Ererbte zu behalten, zu hüten und damit für die Nachwelt zu bewahren. Manche wollen es schlicht zu Geld machen. Die Kulturstiftung der Länder und der Bundesverband Künstlernachlässe wollen sich deshalb stärker darum kümmern, auch das Lebenswerk weniger bekannter Künstler und ihrer Werke vor dem Zerfall als Sammlung und damit vor dem Vergessen zu schützen. Zusammen mit privaten Erben, die sich oft zeitlich, finanziell und auch inhaltlich schwer tun, ein Kunsterbe im Sinne des Erblassers und Künstlers weiterzutragen, wollen die Stiftung und der Verband Lösungen für Kunstnachlässe finden, die keine eigenen Museen erhalten und auch nicht Teil einer Museumssammlung werden, aber dennoch oft regional von Bedeutung sind. Kunst ist nicht nur schön, sondern macht auch viel Arbeit, soll Karl Valentin gesagt haben. Gerade im Erbfall trifft dies uneingeschränkt zu.
Ins Spiel kommen hier die kleine und große „Kulturgutbefreiung“. Bei der kleinen Variante sind 60 Prozent des Erbes nicht zu versteuern, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erhaltung einer Kunstsammlung muss wegen ihrer Bedeutung für Kunstgeschichte, Geschichte und Wissenschaft in öffentlichem Interesse liegen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2016 (AZ II R 56/14) reicht es hier beispielsweise aus, wenn ein Museum das öffentliche Interesse bekundet, ein Gutachten ist nicht erforderlich. Zweitens müssen die jährlichen Kosten des Erbes die Einnahmen übersteigen. Auf Vererbung spezialisierte Juristen empfehlen deshalb, die Kosten für Lagerung, Versicherung oder manchmal auch Restaurierung mindestens zehn Jahre lang exakt zu dokumentieren, um deutlich zu machen, dass das Erbe dauerhaft unrentabel ist. Verkauft der Erbe ein Kunstwerk, dann fällt auch rückwirkend die Steuerfreiheit weg, allerdings nur die für dieses Stück. Drittens muss der Erbe die Kunstwerke der Forschung und der Volksbildung zugänglich machen, also Wissenschaftlern Zugang gestatten und beispielsweise Ausstellungen organisieren. Bei der großen Variante bleibt sogar das gesamte Erbe zu 100 Prozent steuerfrei. Über die drei Kriterien der kleinen Variante hinaus greifen hier zwei weitere Voraussetzungen: Der Erbe muss bereit sein, die Kunst den Bedingungen der Denkmalpflege zu unterstellen. Laut Bundesfinanzhof ist diesem Punkt genüge getan, wenn die Kunstwerke privat nach musealen Bedingungen gelagert, gesichert und bewahrt werden. Zudem müssen sie sich seit mindestens 20 Jahren in Familienbesitz befinden. Auch hier sind Ausnahmen möglich.
Nicht alle Erben sind daran interessiert, das Ererbte zu behalten, zu hüten und damit für die Nachwelt zu bewahren. Manche wollen es schlicht zu Geld machen. Die Kulturstiftung der Länder und der Bundesverband Künstlernachlässe wollen sich deshalb stärker darum kümmern, auch das Lebenswerk weniger bekannter Künstler und ihrer Werke vor dem Zerfall als Sammlung und damit vor dem Vergessen zu schützen. Zusammen mit privaten Erben, die sich oft zeitlich, finanziell und auch inhaltlich schwer tun, ein Kunsterbe im Sinne des Erblassers und Künstlers weiterzutragen, wollen die Stiftung und der Verband Lösungen für Kunstnachlässe finden, die keine eigenen Museen erhalten und auch nicht Teil einer Museumssammlung werden, aber dennoch oft regional von Bedeutung sind. Kunst ist nicht nur schön, sondern macht auch viel Arbeit, soll Karl Valentin gesagt haben. Gerade im Erbfall trifft dies uneingeschränkt zu.
Marc Chagall am Haken
Helmut und Loki Schmidt sammelten Kunst. Ihre Stiftung ermöglicht den Blick in die Sammlung
Das einstige Wohnhaus von Helmut und Loki Schmidt in Hamburg-Langenhorn gleicht derzeit einer Kunstwerkstatt. Drei Restauratorinnen überarbeiten Gemälde, Grafiken und Plastiken für eine Ausstellung. Werke von Emil Nolde, Ernst Barlach, Marc Chagall und Käthe Kollwitz sind hier zu finden. Die kunstliebenden Schmidts wollten kein Museum und suchten auch keine Geldanlage. „Sie hatten einfach Spaß daran, ihre Kunst zu sehen“, sagt Stefan Herms, Geschäftsführer der Loki und Helmut Schmidt Stiftung. „Kanzlers Kunst“ mit einer Auswahl von rund 150 Werken soll am 4. Oktober im Hamburger Ernst Barlach Haus im Jenisch-Park eröffnet werden.
Das einstige Wohnhaus von Helmut und Loki Schmidt in Hamburg-Langenhorn gleicht derzeit einer Kunstwerkstatt. Drei Restauratorinnen überarbeiten Gemälde, Grafiken und Plastiken für eine Ausstellung. Werke von Emil Nolde, Ernst Barlach, Marc Chagall und Käthe Kollwitz sind hier zu finden. Die kunstliebenden Schmidts wollten kein Museum und suchten auch keine Geldanlage. „Sie hatten einfach Spaß daran, ihre Kunst zu sehen“, sagt Stefan Herms, Geschäftsführer der Loki und Helmut Schmidt Stiftung. „Kanzlers Kunst“ mit einer Auswahl von rund 150 Werken soll am 4. Oktober im Hamburger Ernst Barlach Haus im Jenisch-Park eröffnet werden.
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Mit einer dicken Lupe vor den Augen arbeitet Antonia Billib im ehemaligen Esszimmer. Mit Mini-Schwamm und Wattestäbchen reinigt sie das Bild „Baumreihe“ von August Haake (1889–1915), ein Motiv aus dem Teufelsmoor bei Worpswede. Vor allem der Ruß von Kerzen und dem Kamin hat sich auf der Ölfarbe abgesetzt. Ablagerungen vom Zigarettenqualm der beiden Kettenraucher, sagt Antonia Billib, seien hier nicht intensiver als in Häusern anderer Kunstfreunde.
Erst mit Wasser, dann mit einer anionischen Seife trägt sie den Schmutz ab, ohne die Farbe dabei zu beschädigen. Für die beiden Löcher in den oberen Ecken des Bildes hat sie eine Erklärung: August Haake hat in der freien Natur gemalt und sich für den Rücktransport auf dem Motorrad das Gemälde mit einem Band auf den Rücken gehängt.
Die Schmidts haben ihre zum Teil sehr kostbaren Werke nicht professionell gepflegt. Drei Gemälde waren nach Einschätzung der Restauratorinnen in einem derart kritischen Zustand, dass sie umgehend gesichert werden mussten. Ein Bild von Emil Nolde musste Restauratorin Silke Beiner-Büth auch neu bespannen. Einige Drucke müssen möglicherweise von der Wand genommen werden, um sie vor dem Lichteinfall zu schützen.
Die Bilder wurden offenbar dort aufgehängt, wo noch Platz war und sie sich gut machten. Genutzt wurden einfache Bilderhaken. Eines hängt sogar direkt über dem Kamin – und der wurde früher auch genutzt.
Helmut Schmidt (1918–2015) und Loki Schmidt (1919–2010) haben beide die Lichtwark-Schule besucht, eine Hamburger Reformschule, die viel Wert auf Musik, bildende Kunst und Theater legte. Schon als Soldat vor dem Krieg besuchte Helmut Schmidt von seinem Stützpunkt Bremen aus das nahe gelegene Künstlerdorf Worpswede.
Beide hatten in der Nachkriegszeit ein Faible für deutsche Expressionisten, allen voran Emil Nolde und Ernst Barlach. Seinen ersten Nolde, eine kleine Grafik, kaufte Helmut Schmidt 1948 in London. Die Liebe zur Kunst hätten beide miteinander geteilt, sagt Stefan Herms und resümiert: „Das war ein richtiges Helmut-und-Loki-Schmidt-Projekt.“
Erst mit Wasser, dann mit einer anionischen Seife trägt sie den Schmutz ab, ohne die Farbe dabei zu beschädigen. Für die beiden Löcher in den oberen Ecken des Bildes hat sie eine Erklärung: August Haake hat in der freien Natur gemalt und sich für den Rücktransport auf dem Motorrad das Gemälde mit einem Band auf den Rücken gehängt.
Die Schmidts haben ihre zum Teil sehr kostbaren Werke nicht professionell gepflegt. Drei Gemälde waren nach Einschätzung der Restauratorinnen in einem derart kritischen Zustand, dass sie umgehend gesichert werden mussten. Ein Bild von Emil Nolde musste Restauratorin Silke Beiner-Büth auch neu bespannen. Einige Drucke müssen möglicherweise von der Wand genommen werden, um sie vor dem Lichteinfall zu schützen.
Die Bilder wurden offenbar dort aufgehängt, wo noch Platz war und sie sich gut machten. Genutzt wurden einfache Bilderhaken. Eines hängt sogar direkt über dem Kamin – und der wurde früher auch genutzt.
Helmut Schmidt (1918–2015) und Loki Schmidt (1919–2010) haben beide die Lichtwark-Schule besucht, eine Hamburger Reformschule, die viel Wert auf Musik, bildende Kunst und Theater legte. Schon als Soldat vor dem Krieg besuchte Helmut Schmidt von seinem Stützpunkt Bremen aus das nahe gelegene Künstlerdorf Worpswede.
Beide hatten in der Nachkriegszeit ein Faible für deutsche Expressionisten, allen voran Emil Nolde und Ernst Barlach. Seinen ersten Nolde, eine kleine Grafik, kaufte Helmut Schmidt 1948 in London. Die Liebe zur Kunst hätten beide miteinander geteilt, sagt Stefan Herms und resümiert: „Das war ein richtiges Helmut-und-Loki-Schmidt-Projekt.“
Trotz seiner Liebe zur Malerei und Musik gab sich Helmut Schmidt als Kanzler zwischen 1974 und 1982 vor allem nüchtern und vernunftbetont. Vermutlich wollte er sich damit auch von seinem Vorgänger Willy Brandt absetzen. Für die Kunst wirkte er eher im Stillen. Sein Dienstzimmer benannte er in „Nolde-Zimmer“ um – damals war die Nähe Noldes zum Nationalsozialismus noch nicht allgemein bekannt, der Maler galt in der Nachkriegszeit als verfolgter Künstler.
Vor dem Bonner Kanzleramt ließ Helmut Schmidt die monumentale Plastik „Large two forms“ von Henry Moore aufstellen. Als sein Verdienst gilt auch die Gründung der Künstlersozialkasse 1983.
Später beauftragte er den renommierten DDR-Künstler Bernhard Heisig mit einem Portrait, auch um die Idee von der gemeinsamen deutschen Kulturnation wachzuhalten. Mit den Jahren erweiterte sich der Blick auf die internationale Kunst: So erwarb das Ehepaar Werke von Marc Chagall und Pablo Picasso. Beide hätten viel Geld für Kunst ausgegeben, sagt Stefan Herms. „Aber sie haben immer noch recht günstig gekauft.“
Etwa 100 Gemälde und rund 50 Kleinplastiken sollen im Barlach-Haus ausgestellt werden. Andrea Weiss hat Gemälde und Plastiken fotografiert, denn zur Eröffnung der Ausstellung soll der Bildband „Kanzlers Kunst“ erscheinen. Sorgen vor Diebstählen mussten die Schmidts übrigens nicht haben. Auch nach seiner Zeit als Kanzler zählte das Schmidt-Haus zu den bestbewachtesten der Bundesrepublik. Thomas Morell (epd)
— „Kanzlers Kunst“ – Die Sammlung Helmut und Loki Schmidt ist vom 4. Oktober an im Ernst Barlach Haus, Jenischpark in Hamburg zu sehen. Die Ausstellung wird bis zum 31. Januar 2021 gezeigt.
Vor dem Bonner Kanzleramt ließ Helmut Schmidt die monumentale Plastik „Large two forms“ von Henry Moore aufstellen. Als sein Verdienst gilt auch die Gründung der Künstlersozialkasse 1983.
Später beauftragte er den renommierten DDR-Künstler Bernhard Heisig mit einem Portrait, auch um die Idee von der gemeinsamen deutschen Kulturnation wachzuhalten. Mit den Jahren erweiterte sich der Blick auf die internationale Kunst: So erwarb das Ehepaar Werke von Marc Chagall und Pablo Picasso. Beide hätten viel Geld für Kunst ausgegeben, sagt Stefan Herms. „Aber sie haben immer noch recht günstig gekauft.“
Etwa 100 Gemälde und rund 50 Kleinplastiken sollen im Barlach-Haus ausgestellt werden. Andrea Weiss hat Gemälde und Plastiken fotografiert, denn zur Eröffnung der Ausstellung soll der Bildband „Kanzlers Kunst“ erscheinen. Sorgen vor Diebstählen mussten die Schmidts übrigens nicht haben. Auch nach seiner Zeit als Kanzler zählte das Schmidt-Haus zu den bestbewachtesten der Bundesrepublik. Thomas Morell (epd)
— „Kanzlers Kunst“ – Die Sammlung Helmut und Loki Schmidt ist vom 4. Oktober an im Ernst Barlach Haus, Jenischpark in Hamburg zu sehen. Die Ausstellung wird bis zum 31. Januar 2021 gezeigt.
Fotos: mauritius images / age fotostoc; epd-bild/Stephan Wallocha
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2020
Erschienen im Tagesspiegel am 13.09.2020