75 Jahre Unicef

Armut darf kein
Gefängnis sein

Kinderrechte jetzt! Ein Plädoyer zum 75. Geburtstag des UN-Kinderhilfswerks Unicef


Editorial

Sind so kleine Hände

Ihr Lied ging unter die Haut. 1978 war es, als Bettina Wegner den traurigen Song komponiert und getextet hatte. „Sind so kleine Hände, winz’ge Finger dran, Darf man nie drauf schlagen, die zerbrechen dann.“ Eine andere Strophe lautete:„ Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei. Darf man niemals quälen, gehen kaputt dabei.“ Kinderrechte werden schon lange gefordert, dabei haben Kinder häufig noch nicht einmal Schutz. Selbst im reichen Deutschland gibt es Kinderarmut. Doch in den ärmsten, kriegs- und krisengeschüttelten Ländern dieser Welt bekommen Eltern ihren Nachwuchs nicht mehr satt. In Afghanistan zum Beispiel, in Haiti, in Syrien, in Jemen oder in Südsudan. Oft sind es Failed States, in denen Bewohner und Bewohnerinnen täglich den Kampf ums Überleben führen müssen.

Ohne internationale Hilfsorganisationen wie „Ärzte ohne Grenzen“, „Terre de Hommes“, „Save the Children“ oder Unicef wären die Menschen verloren. So bleibt Hoffnung. Unicef vermittelt sie weltweit seit 75 Jahren. Sendet mobile Hilfsteams dorthin, wo Krankenhäuser zerstört sind. Schickt Hilfspakete in entlegenste Regionen, baut Zelte auf, legt Decken bereit. In Afghanistan etwa versucht Unicef, den Hunger der Kinder mit Erdnusspaste zu lindern. Das gehaltvolle Nahrungsmittel kostet für ein Kind 28 Euro im Monat. Viele bräuchten sie. Hauptnahrungsmittel für die meisten Afghanen ist Brot, in gesüßten Tee getunkt. Das reicht im Sommer nicht, und erst recht nicht in bitterer Winterkälte. Hilfsorganisationen wie Unicef haben die notwendigen Kontakte, das Know-how und die Logistik. Was sie brauchen, sind Ihre Spenden. Hella Kaiser
            


Von Heribert Prantl

Unsere Kinder. Unsere Zukunft. Wie wollen wir leben? Die Frage, die das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen zu seinem 75. Geburtstag stellt, klingt aufs erste sehr allgemein. Aber das stimmt nicht. Sie ist, wenn man kurz innehält, sehr persönlich. Ich bin vor kurzem Großvater geworden. Simon Daniel Alexander heißt mein Enkel; ich bin stolz darauf, dass er so viele Menschen um sich hat, die sich um ihn kümmern. Er hat zwei Mütter und einen Vater, er hat also eine ganze Reihe von Omas und Opas; das ist dem Kindeswohl gewiss nicht abträglich.

In meinen ersten Opa-Wochen habe ich auf meine eigene Zeit als Vater zurückgeschaut und hatte bei diesem Rückblick ein etwas seltsames Gefühl. Warum? In der Zeit, sagen wir zwischen fünfundzwanzig und fünfundfünfzig, arbeiten wir wie die Blöden. Wir komprimieren unser ganzes Arbeitsleben in die Zeit, in der wir Kinder bekommen und großziehen könnten. In dieser Zeit bedienen wir die Telefone und die iPhones, Laptops und PCs, sind flexibel, innovativ und mobil. Wenn wir dann so sechzig werden, gehen wir in Rente und genießen Jahrzehnte, die zumeist aus den Sozialabgaben jüngerer Eltern finanziert werden, die aber gleichzeitig für ihre eigenen Kinder aufkommen müssen. Mit Sechzig Plus haben wir dann Zeit, aber keine Kinder. Zukünftige Generationen werden unsere Lebensläufe einmal als irrational zeichnen. Man müsste also die Arbeit nicht einfach, wie es derzeit geschieht, irgendwie zeitlich verlängern, sondern ganz neu verteilen.

In was für einer Gesellschaft wollen wir leben? Die neuere Geschichte der Familie ist die Geschichte ihrer steten Verkleinerung – von der Großfamilie zur Klein- und Kleinstfamilie hin zu deren Auflösung in Einzelteile, in Singles und Singles plus X. Der Sozialstaat hat die Entwicklung von der Groß- zur Kleinfamilie begleitet, und das, was die Kleinfamilie objektiv nicht mehr bewältigen konnte, wurde ausgelagert: Kranke in Krankenhäuser, Alte in Altenheime, Kinder in Kindergärten, Sterbende in Sterbekliniken, Menschen mit Behinderung in Behindertenheime und Behindertenwerkstätten.

Die Sozialleistungen wurden sozusagen entpersönlicht, sie wurden aus dem Solidarverband Familie herausgenommen und monetarisiert, sie wurden in Großstrukturen institutionalisiert und verrechtlicht. Aus sozialethischen Beziehungen wurden Rechtsbeziehungen, an die Stelle familiärer Handreichungen trat der zuteilende Verwaltungsakt. In dem Maß, in dem zur Finanzierung all dessen das Geld fehlt, werden Reformgesetze versuchen wollen, soziale Risiken zu refamiliarisieren – aber die Familie, die das leisten könnte, ist, mangels Förderung, nicht mehr vorhanden.

Kinder sind unsere Zukunft. Das Alter aber auch, denn unsere Zukunft ist das Alter. Der Respekt vor den Kindern und der Respekt vor den Alten gehören zusammen; er ist das Band, welches das Leben umspannt. Vor etwa einer Generation hat die Verdichtung der Lebens- und Arbeitswelt begonnen; der Druck, flexibel zu sein, hat zugenommen; der Doppelverdiener-Haushalt ist der Normalfall geworden. Die Menschen sind schon froh, wenn sie Beruf und Familie unter einen Hut bekommen. Es ist daher viel schwieriger geworden, verlässlich Zeit für Ehrenämter aufzubringen – das spüren auch die Wohlfahrtsverbände, das spürt auch Unicef; man macht sich womöglich sogar verdächtig, „wohl zu viel Zeit zu haben“, wenn man sich „so etwas“ erlauben kann.

Die Erwerbstätigkeit der Frauen war und ist ein emanzipatorischer Segen. Aber es ist nicht unbedingt ein gesellschaftlicher Segen, dass die bisherige maskuline Art, in Vollzeit und unter Ausschluss von Familienarbeit zu arbeiten, einfach dupliziert und auf Frauen abgepaust worden ist. Der Markt hat sich die Emanzipation auf diese Weise zunutze gemacht. Viele Familien brauchen inzwischen den Doppelverdienst, um über die Runden zu kommen. Die familiäre Sorgearbeit muss ja, wenn beide Ehepartner arbeiten, mit Hilfskräften erledigt und bezahlt werden; oder aber die Frau zieht mit Teilzeitarbeit wieder den Kürzeren, denn irgendwer muss die Familienarbeit machen.

Die Spielregeln des Marktes mit ihren alten Vorzeichen für die Erwerbsarbeit wurden also einfach fortgeschrieben und auf Frauen ausgedehnt. Sie sind damit angeblich „geschlechtergerecht“ geworden. Wirklich? Richtig und gut für alle Geschlechter wäre es, sie würden menschengerecht werden – zum Beispiel durch eine erhebliche Reduzierung der Arbeitszeiten für alle. Dann bliebe den arbeitenden männlichen und weiblichen und diversen Menschen wieder Zeit für die soziale Sorge – für die Sorge in der Familie und auch für das Ehrenamt in der Gemeinschaft. Kurz: Unserer Art des Arbeitens und des Wirtschaftens fehlt die soziale und fürsorgliche Dimension.

„Arme Eltern sparen häufig an sich selbst“

Das sind Gedanken, die mich zum Jubiläum von Unicef umtreiben. Sie spielen auch eine Rolle, wenn wir über ein Kindergrundrecht im Grundgesetz diskutieren. Wir haben in den vergangenen Jahren viel über dieses Kindergrundrecht im Grundgesetz geredet und geschrieben, das ja eigentlich auf der Agenda der Merkel-Regierung stand. Die zwischen den Koalitionären CDU/CSU und SPD schon vereinbarte Grundgesetzänderung zur Einführung eines Kindergrundrechts scheiterte im Juni 2021 am Widerstand der CDU/CSU. Die Regierung Olaf Scholz wird das Projekt noch einmal, diesmal hoffentlich besser, anpacken.

Es geht bei diesem Kindergrundrecht um viel mehr als um das Verbot, Kinder zu misshandeln. Dieses Verbot ist im Recht heute ausreichend verankert. Diese Verankerung kam spät, sehr spät: Erst seit dem Jahr 2000 sind alle Körperstrafen verboten, aufgrund des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Der Weg dahin war mühseliger, als man es heute glauben mag. Im Bürgerlichen Gesetzbuch vom 1. Januar 1900 werden „angemessene Zuchtmittel“ ausdrücklich gebilligt. Das galt so bis 1958. Dann wurden die Zuchtmittel getilgt und durch „Maßregeln“ ersetzt. 1980 folgte der Satz, dass „entwürdigende Maßnahmen“ unzulässig sind; es fehlte der Hinweis, dass Prügel entwürdigend sind; das wurde erst vor gut zwanzig Jahren Gesetz.

Wie gesagt: Das Verbot, Kinder zu misshandeln, ist heute im Recht ausreichend verankert. Nicht verankert ist aber das Gebot, bei allen staatlichen Maßnahmen, Gesetzen und Verordnungen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. So verlangt es die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Im Grundgesetz steht bis heute davon nichts. Dort ist der Tierschutz normiert, der Kinderschutz nicht.

Das Kindergrundrecht ist kein Gummibärchen-Grundrecht; es hat Geldwert. Im reichen Deutschland ist mehr als jedes fünfte Kind arm oder armutsgefährdet; das sind 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18; sie sind weit weg vom Lebensstandard, der als normal gelten könnte. Aufwachsen in Armut oder Armutsnähe begrenzt, beschämt und bestimmt das Leben. Armut ist ein Erbgefängnis. Armut ist eine Form von Gewalt. Prügel demütigen; Armut demütigt auch. Es braucht daher ein Kinderschicksal-Korrekturgesetz. Es sollte dies aber nicht dazu führen, dass Eltern armer Kinder noch mehr Anträge stellen müssen. Die Devise lautet: weniger Anträge, mehr Geld; also Kindergrundsicherung. Dazu gehören auch ein kostenloses Mittagessen an den Schulen und die Nachmittagsbetreuung durch gute Pädagoginnen und Pädagogen. Der 300 Euro Corona-Bonus pro Kind, die im Rahmen des Konjunkturpakets ausbezahlt wurden, war und ist für bedürftige Familien völlig unzureichend. Es braucht mehr, eine verlässliche Basis; es braucht ein Kindergrundrecht.

Wer für Kindergrundrecht und Kindergrundsicherung wirbt, dem wird erwidert: Die Eltern geben das Geld doch nur für Alkohol und große Fernseher aus. Gewiss gibt es solche Fälle. Wahr ist aber in der großen Mehrzahl das Gegenteil: Arme Eltern sparen häufig an sich selbst, um ihren Kindern möglichst viel zu ermöglichen. Die Gesellschaft darf nicht zu Ausreden greifen, um zu rechtfertigen, dass man weiterhin nichts tut; das reproduziert und potenziert die Ungleichheit in der Gesellschaft. Dagegen hilft das Kindergrundrecht.

„Himmel, Hölle, Fegefeuer“, heißt mein neues Buch, Untertitel „Eine politische Pfadfinderei in unsicheren Zeiten“. Darin beschäftige ich mich auch ausführlich mit der Unicef-Frage, also mit der Frage, wie wir leben wollen. Wie sieht eine neue Gesellschaft aus?, frage ich – und mache mir Gedanken darüber, was es mit dem auf sich hat, was wir „Schicksal“ nennen: „Das Schicksal setzt den Hobel an, und hobelt alle gleich.“ Es ist eine Lüge. Das Schicksal ist kein redlicher Schreiner, der die ungehobelten Unterschiede glättet. Das Schicksal ist eher ein launischer Künstler. Es setzt das Messer an und schnitzt sehr unterschiedliche Leben. Wenn es einen guten Tag hat, kommt eine wunderbare Form dabei raus. Aber wehe, das Schicksal hat einen schlechten Tag. Dann unterlaufen ihm Schnitzer, die ein Leben verunstalten. Manche Lebensläufe kommen einem so vor, als hätte das Schicksal gleich zu Beginn die Lust verloren, etwas Gescheites aus dem Holz zu machen.

Es gibt nichts Ungerechteres als das Schicksal. Drei Vornamen, drei Schicksale: Maximilian, Celina und Hamid. Maximilian ist ein Wunschkind, sein Zimmer ist fertig ausgestattet, schon zwei Monate, bevor er zur Welt kommt. Als er da ist, hegen und pflegen seine Eltern ihn. Celina ist im Drogenrausch gezeugt, Vater unbekannt, ihre Mutter hat die Schwangerschaft erst kurz vor der Geburt bemerkt – sagt sie. Die Kleine liegt oft stundenlang im eigenen Dreck, schreit vor Hunger. Wenn dem Freund ihrer Mutter die Geduld ausgeht, schüttelt er sie. Und Hamid, der hatte sein Zuhause, dann fielen Schüsse, Panzer rollten und seine Eltern packten ihn und flohen Hals über Kopf ins Ungewisse. Schicksal, sagen da manche und kratzen den Juckreiz weg, den die ungerechte Ungleichheit der Lebenslagen macht. Das Leben sei kein Wunschkonzert. Richtig. Aber es ist eben Leben, und zwar das einzige, das man hat. Das gesellschaftliche Gewissen muss den Juckreiz spüren, solange es so viele elende Leben gibt.

Schicksal ist keine Entschuldigung fürs Nichtstun, sondern eine Aufgabe für die Gesellschaft. Erst wenn sie diese Aufgabe annimmt, wird sie zur Gesellschaft– statt ein Haufen von gegeneinander konkurrierenden Einzelkämpfern zu sein. Gewiss, es gibt kein Recht auf ein perfektes Leben, auf den idealen Vater und ein reiches Elternhaus. Aber es gibt ein Recht auf Hilfe, dem Schicksal der Gewalt und der Armut und der Diskriminierung zu entkommen. Das ist Menschenrecht.
             

Zur Person

Heribert Prantl
Heribert Prantl
Heribert Prantl, Prof. Heribert Prantl Dr. jur. Dr. theol. h.c., war Richter und Staatsanwalt in Bayern, wurde dann Journalist. Er war 25 Jahre lang Leiter der Redaktionen Innenpolitik und Meinung der Süddeutschen Zeitung, acht Jahre lang auch Mitglied der SZ-Chefredaktion. Heute ist er ständiger Autor und Kolumnist der Zeitung, Buchautor und Publizist.
Fotos: Jamie Grill/Getty Images/Tetra images RF, imago images/teutopress
Erschienen im Tagesspiegel am 10.12.2021